Ab 2025 in Deutschland Pflicht

Elektronische Rechnung:
Lösungsmöglichkeiten in SAP

Die elektronische Rechnung – kurz E-Rechnung oder E-Invoicing – wird ab 2025 für Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Als größte Herausforderung gilt die Wahl der passenden Software zu ihrer Umsetzung. SAP-Kunden stehen dafür verschiedene Zusatzlösungen zur Verfügung – ob SAP oder Non-SAP. XEPTUM hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.

Der Handlungsdruck ist groß: Wie eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom ergab, nutzen viele Unternehmen trotz der zunehmenden Verbreitung von E-Rechnungen weiterhin unstrukturierte digitale Formate wie Standard-PDFs. Für diese Unternehmen bringt die Umsetzung der E-Rechnungspflicht zahlreiche Anforderungen mit sich – auch wenn es eine Übergangsfrist bis 2027 gibt (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro sogar bis 2028). Dazu gehört, dass es aktuell noch an benutzerfreundlichen Lösungen für den Einstieg mangelt und sich die Auswahl der geeigneten Software als recht schwierig gestaltet.

Was bedeutet der Begriff E-Rechnung konkret?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in digitaler Form zwischen Lieferanten und Kunden ausgetauscht wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen wird die E-Rechnung elektronisch erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet. Sie enthält dieselben Informationen wie eine Papierrechnung, darunter Angaben zu Lieferanten und Kunden, den gekauften Produkten oder Dienstleistungen sowie zu Rechnungsbetrag und Zahlungsbedingungen.

Welche zentralen Vorteile sind mit der E-Rechnungspflicht verbunden?

Der Nutzen für Bund, Länder und Gemeinden liegt auf der Hand: Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge dürfte die Einführung der E-Rechnung in Deutschland sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit über zehn Milliarden Euro jährlich führen. So ermöglicht der elektronische Rechnungsaustausch künftig auch die unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung. 

Auch den Unternehmen bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile, wie
 

  • Mehr Effizienz: Die Verarbeitung elektronischer Rechnungen erfolgt in der Regel schneller und effizienter als die manuelle Bearbeitung von Papierrechnungen. 
  • Weniger Kosten: Durch den Wegfall von Papier, Druckkosten und manueller Bearbeitung können Unternehmen ihre Ausgaben reduzieren.
  • Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen können in elektronischen Systemen leichter nachverfolgt und archiviert werden. 
  • Umweltfreundlichkeit: Die Verwendung von E-Rechnungen trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs und damit zum Umweltschutz bei.

Der größte Vorteil der E-Rechnung liegt jedoch darin, dass sie häufig die Digitalisierung des gesamten Unternehmens vorantreibt. Sie soll als Katalysator für weitere Digitalisierungsprozesse dienen, vor allem indem sie kleineren Unternehmen den Zugang zu langfristig nützlicher Software erleichtert.

Welche rechtlichen und technischen Anforderungen muss die E-Rechnung erfüllen?

Ab 2025 sieht das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 1 UstG) eine Unterscheidung zwischen E-Rechnungen und anderen Rechnungsarten vor. Danach muss die E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übertragen und empfangen werden und damit eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglichen. Eine Rechnung im Word- oder PDF-Format erfüllt diese Anforderungen nicht.  

Das strukturierte elektronische Format muss den europäischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung und der entsprechenden Syntaxen entsprechen. Dabei betrachtet die Finanzverwaltung besonders Rechnungen im XStandard (bekannt als XRechnung) sowie im ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 (eine Kombination aus PDF-Dokument und XLM-Datei) als grundsätzlich konform mit den europäischen Anforderungen an E-Rechnungen. Bei hybriden Rechnungsformaten sollte der strukturierte Teil künftig vorrangig sein. Alternativ zum Regierungsentwurf können die beteiligten Parteien – also Rechnungssteller und -empfänger – das strukturierte elektronische Format der Rechnung individuell festlegen. Damit sind weiterhin auch Rechnungen zulässig, die über EDI-Verfahren ausgetauscht werden. Da die Formulierung bewusst technologieoffen gehalten ist, gilt sie auch für künftige und potenziell neue Rechnungsformate.

Wie unterstützt SAP die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnungspflicht?

Grundsätzlich stehen Unternehmen vor der Herausforderung, verschiedene Gesetze zur Versendung und zum Empfang von Rechnungen in ihren IT-Systemen umzusetzen. Dabei variieren die Rechnungsformate je nach Land und es werden unterschiedliche Übertragungskanäle für die E-Rechnungen gefordert. 

Für die Integration der elektronischen Rechnungsstellung in SAP gibt es mehrere Möglichkeiten:

SAP Document Compliance (eDocument) 

Unternehmen, die SAP als ERP-System nutzen, können die E-Rechnung mithilfe von SAP eDocument Framework in Verbindung mit dem SAP Application Interface Framework (AIF) umsetzen. So dient das eDocument Framework dazu, Dokumente aus den Bereichen Logistik, Vertrieb und Rechnungswesen in gängige E-Rechnungsformate, wie XML-Dateien, zu konvertieren. Allerdings ist es allein damit nicht möglich, die E-Rechnungen über bestimmte Dienste wie Peppol (Pan-European Public Procurement Online) für Deutschland zu versenden oder die speziellen Anforderungen einzelner Länder abzubilden. 

Daher sollte zusätzlich das SAP Application Interface Framework (AIF) zum Einsatz kommen, das die generierten eDocuments ins benötigte Zielformat, wie XRechnung für Deutschland oder InvoicePA für Italien, konvertiert. Danach können die E-Rechnungen über die SAP Cloud Platform per Web Services oder über einen Dienstleister versandt werden.

Drittanbieter/Dienstleister-Lösung

SAP AIF ist als Komponente von SAP Business Suite und SAP S/4HANA standardmäßig in modernen SAP-Releases enthalten. Hingegen ist für die Nutzung von „SAP Document Compliance, On-Premise Edition“ eine separate Lizenz erforderlich. Je nach Größe und Anforderungen eines Unternehmens kann es daher sinnvoll sein, die Konvertierung der eDocuments in andere Formate einem externen Dienstleister zu überlassen. Vor allem dann, wenn ein Dienstleister bereits an das vorhandene SAP ERP-System angeschlossen ist, kann der benötigte Prozess schnell und unkompliziert umgesetzt werden. Da es eine Vielzahl von Anbietern und Produkten auf dem Markt gibt, sollten die Unternehmen viel Sorgfalt in die Auswahl der geeigneten Lösung investieren.

Wie kann XEPTUM Sie bei der E-Rechnungspflicht in SAP unterstützen?

Zusammenfassend bietet SAP mit dem eDocument Framework eine solide Grundlage für die Konvertierung von E-Rechnungen in gängige Formate. Zusätzliche SAP Add-ons ermöglichen die Übermittlung der Rechnungen an die Empfänger. Alternativ kann die gesamte E-Rechnungsabwicklung über einen Dienstleister erfolgen. 

Mit XEPTUM haben Sie einen Partner zur Seite, der Sie bei der Auswahl des geeigneten Ansatzes fachkundig berät und begleitet. Dazu kombinieren wir langjähriges SAP-Technologie- und Prozess-Know-how mit fundierten Kenntnissen der rechtlichen und technischen Anforderungen an die E-Rechnung. Zudem verfügen wir über einen umfassenden Überblick über Dienstleiter, die die E-Rechnungsabwicklung für Unternehmen übernehmen können.  Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin! Wir unterstützen Sie gerne, eine passgenaue Lösung zu finden und in Ihre SAP-Systemlandschaft zu integrieren.

Wann empfiehlt es sich, die E-Rechnungspflicht in SAP ohne Zusatzlösungen umzusetzen?

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung – kurz E-Rechnung oder E-Invoicing – in Deutschland für Unternehmen zur Pflicht. Dabei handelt es sich um eine Rechnung, die in digitaler Form zwischen Lieferanten und Kunden ausgetauscht wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen wird die E-Rechnung elektronisch erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet. Sie enthält dieselben Informationen wie eine Papierrechnung, darunter Angaben zu Lieferanten und Kunden, den gekauften Produkten oder Dienstleistungen sowie zu Rechnungsbetrag und Zahlungsbedingungen.

Weiter oben im Text wurde bereits beschrieben, wie SAP ERP-Kunden die E-Rechnungspflicht mit möglichen Zusatzlösungen umsetzen können: ob SAP Document Compliance (eDocument) in Verbindung mit dem SAP Application Interface Framework (AIF) oder Add-ons von Drittanbietern, die an das SAP ERP-System angebunden werden. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, die Möglichkeiten ohne angebundene Zusatzlösungen zu betrachten.

Warum sollten Unternehmen alternative Möglichkeiten zur E-Rechnungspflicht in SAP erwägen?

Je nach Größe und Anforderungen eines Unternehmens kann es ratsam sein, die verschiedenen Alternativen zur Erstellung und zum Versand von E-Rechnungen zu betrachten. So können gegen die Anbindung von Zusatzlösungen – ob SAP oder Non-SAP – folgende Gründe sprechen:
 

  • Komplexität der Integration: Vor allem wenn die Systeme unterschiedliche Architekturen und Daten verwenden, kann sich die Integration von Zusatzlösungen als technisch sehr anspruchsvoll und komplex gestalten. 
  • Kompatibilitätsprobleme: Es kann Schwierigkeiten geben, die Zusatzlösung nahtlos in das vorhandene SAP-System zu integrieren, was wiederum zu Systemausfällen und Performance-Problemen führt. 
  • Hohe Implementierungs- und Betriebskosten: Die Integration von Zusatzlösungen kann hohe Ausgaben für Lizenzen, Implementierung und Anpassung verursachen. Laufende Wartung und Support der angebundenen Lösungen können zusätzliche finanzielle Belastungen darstellen.
  • Strategische Entscheidung: Unternehmen können strategisch entscheiden, sich auf eine begrenzte Zahl von Anbietern zu konzentrieren und keine zusätzlichen Systeme einzubinden. 

Unternehmen sollten also sorgfältig abwiegen, ob sie die E-Rechnungspflicht mit oder ohne Zusatzlösungen umsetzen wollen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorteile des gewählten Ansatzes die potenziellen Nachteile und Risiken überwiegen.

Welche Alternativen zur Erstellung von E-Rechnungen in SAP gibt es?

Zur Erstellung und zum Versand von E-Rechnungen ohne Zusatzlösungen stehen den SAP-Anwenderunternehmen mehrere alternative Möglichkeiten zur Verfügung:
 

Beauftragung von Dienstleistern

Dabei wird dem Dienstleister meist nur ein Dokumenttyp, wie eine PDF- oder CSV-Datei, gesendet. Dies ist ohne Schnittstelle zum Beispiel direkt per E-Mail aus SAP oder auch außerhalb von SAP möglich. Der Dienstleister übernimmt die Umwandlung des Dokuments in eine E-Rechnung und versendet diese dann entweder selbst an den Endempfänger oder leitet sie wieder ans Unternehmen zum eigenen Versand zurück. Diese Lösung ist nur für Ausgangsrechnungen möglich und nur dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen eine geringe Zahl an E-Rechnungen erstellen und versenden muss.
 

EDI-Versand (iDoc)

Theoretisch muss das strukturierte elektronische Format der E-Rechnung den europäischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung und der entsprechenden Syntaxen entsprechen. Zusätzlich können die beteiligten Parteien – also Rechnungssteller und -empfänger – alternativ zum Regierungsentwurf das strukturierte elektronische Format der Rechnung individuell festlegen. Damit sind beispielsweise auch Rechnungen weiterhin zulässig, die über EDI-Verfahren, wie SAP iDocs, ausgetauscht werden.

Der Empfang und Versand von iDocs sind in Unternehmen schon weit verbreitet. Diese Lösung kann sowohl für Eingangs- als auch für Ausgangsrechnungen verwendet werden, wenn beide Parteien – Sender und Empfänger – iDocs verarbeiten können. Für jeden weiteren Sender oder Empfänger muss eine zusätzliche Partnervereinbarung in SAP gepflegt werden, was im laufenden Betrieb Mehraufwand verursacht. 


Eigenentwicklung ZUGFeRD aus PDF 

Die Adobe Document Services in SAP bieten die Möglichkeit, eine PDF-Datei nach PDF/A oder ZUGFeRD-PDF/A zu konvertieren und diese dann als Ausgangsrechnung zu versenden. Das zu konvertierende PDF muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

  • alle nicht-nativen Adobe Fonts sind „embedded“,
  • die PDF-Version ist 1.3 oder höher,
  • das PDF ist nicht interaktiv,
  • das PDF ist nicht dynamisch. 


Die ABAP-Klasse enthält unterschiedliche Methoden, mit denen es möglich ist, das XML-Schema und die XMP-Metadaten gemäß der ZUGFeRD 1.0-Spezifikation zu erzeugen. Die ZUGFeRD-Version 2.0 enthält Anpassungen bezüglich der entsprechenden EU-Richtlinie. Es ist also gegebenenfalls erforderlich, hier selbst noch Hand anzulegen, um ein ZUGFeRD 2.0-Dokument zu erhalten. Zudem gibt es einen Report, mit dem die Funktionalität der PDF/A-3-Konvertierung getestet werden kann. 

Umgekehrt ist es auch möglich, die benötigten ZUGFeRD-Daten für eine Eingangsrechnung aus der ZUGFeRD-PDF/A-Datei zu extrahieren. Damit funktioniert diese Lösung sowohl für den Empfang (Eingangsrechnungen) als auch für den Versand (Ausgangsrechnungen) von E-Rechnungen.
 

Eigenentwicklung XML-Mapping

Als eigenentwickelte Lösung würde für Ausgangsrechnungen auch die Option des XML-Mappings über ein iDoc bestehen. Dafür muss auf Basis eines INVOIC-iDocs in einer Middleware als Konverter (z.B. SAP-PI, SAP-PO o.ä.) ein Mapping zum XML-Format der XRechnung erstellt werden. Die dafür erforderlichen Strukturen und Beschreibungen stehen von Seiten der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) zum Download zur Verfügung. 

Die Konvertierung eines bestehenden XML-Formats in ein iDoc zum Rechnungseingang zum Empfang von E-Rechnungen funktioniert analog. 

Wie kann XEPTUM Sie bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht in SAP ohne Zusatzlösungen unterstützen? 

Unter Umständen kann es sich für Ihr Unternehmen empfehlen, die kommende E-Rechnungspflicht in SAP ohne Zusatzlösungen umzusetzen. Mit XEPTUM haben Sie einen Partner zur Seite, der Sie bei der Wahl des richtigen Ansatzes fachkundig berät und begleitet. Dazu kombinieren wir langjähriges SAP-Technologie- und Prozess-Know-how mit fundierten Kenntnissen der rechtlichen und technischen Anforderungen an die E-Rechnung.

Zudem verfügen wir über einen umfassenden Überblick über die verschiedenen alternativen Möglichkeiten. Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin! Wir unterstützen Sie gerne, eine passgenaue Lösung zu finden und in Ihre SAP-Systemlandschaft zu integrieren.